Terminausfallgebühren

Sobald Sie mit uns einen Termin vereinbart haben, ist diese Zeit ausschließlich für Sie reserviert.

Ein kurzfristiges Nichterscheinen kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, da wir für jeden Termin speziell Zeit und Ressourcen reservieren, um eine qualitativ hochwertige Behandlung sicherzustellen. Das Nichterscheinen hat nicht nur Auswirkungen auf unseren Zeitplan, sondern auch auf andere Patienten, die möglicherweise dringend einen Termin benötigen.

Gemäß unseren Geschäftsbedingungen sind wir berechtigt, eine Ausfallgebühr zu erheben, wenn ein Termin innerhalb von weniger als 48 Stunden (werktags) vor dem geplanten Termin abgesagt wird. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.
Diese Gebühr deckt einen Teil der Kosten für die nicht genutzte Zeit und Ressourcen, die für Ihren Termin reserviert wurden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß § 615 BGB grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung besteht.